• Gesetzliche Gewährleistung

      Gesetzliche Gewährleistung

    • Für alle Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Bei gebrauchten Waren kann eine kürzere Frist vereinbart werden, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

      Entspricht eine Ware nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht bestimmungsgemäß, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In bestimmten Fällen kommen eine Preisminderung oder die Erstattung des Kaufpreises in Betracht.

      Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

      1. Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich.
      2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel die Rechnung, die Quittung oder einen Kontoauszug.

      Weitere Informationen zu Ihren Rechten in der Europäischen Union finden Sie unter europa.eu/youreurope/garantien.

      Für alle Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Bei gebrauchten Waren kann eine kürzere Frist vereinbart werden, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

      Entspricht eine Ware nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht bestimmungsgemäß, haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In bestimmten Fällen kommen eine Preisminderung oder die Erstattung des Kaufpreises in Betracht.

      Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

      1. Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich.
      2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel die Rechnung, die Quittung oder einen Kontoauszug.

      Weitere Informationen zu Ihren Rechten in der Europäischen Union finden Sie unter europa.eu/youreurope/garantien.

    • EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung